Zuteilung von Organen

Organe

Bei der Zuteilung von Organen (Organallokation) gilt der Grundsatz, dass jeder Mensch die gleiche Chance auf ein lebensrettendes Organ haben soll. Die Zuteilung erfolgt deshalb mit Inkrafttreten des neuen Transplantationsgesetzes immer patientenbezogen durch die Nationale Zuteilungsstelle, welche von der Stiftung Swisstransplant im Auftrag des Bundesamtes für Gesundheit betrieben wird. Dabei gelten klar festgelegte Kriterien, die für alle Patientinnen und Patienten dieselben sind. Mit Unterstützung eines Computerprogramms wird gemäss diesen Zuteilungskriterien auf der Warteliste die am besten passende Person ermittelt. In Rücksprache mit den Transplantationszentren wird das Organ schliesslich für die Transplantation zugeteilt. Danach bietet das Zentrum den Patienten oder die Patientin auf.

Blut-Stammzellen

Der Empfang von Blut-Stammzellen läuft nach anderen Regeln ab. Entweder stammen die Stammzellen vom Patienten selbst oder von Verwandten, oder diese Zellen werden von Freiwilligen gespendet, die sich im Stammzellenregister eintragen lassen. Benötigt jemand Blut-Stammzellen, wird im Register nach einer Person für die Spende gesucht, deren Zellen zur empfangenden Person passen.

Weitere Informationen zum Thema Spende von Blut-Stammzellen

Gewebe

Im Fall von Geweben wie Augenhornhaut, Knochen etc. gibt es derzeit keine gesetzlich geregelte Zuteilung. Sollten aber auch hier Zuteilungsprobleme entstehen, kann der Bundesrat entsprechende Regeln einführen (Art. 16 Absatz 2 Buchstabe b).

Quelle: BAG